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Reh auf Straße nachts von Autolicht beleuchtet

Besonders am Abend oder in den frühen Morgenstunden bringen herbstliche Fahrten auf Landstraßen eine spezielle Gefahr mit sich: Wildunfälle! Die kommen gar nicht so selten vor: Etwa fünf Prozent aller Unfälle im Straßenverkehr entstehen durch Ausweichen oder Zusammenstoß mit einem Tier, die Kfz-Versicherungswirtschaft geht von rund 270.000 Wildunfällen im Jahr aus.

Wildtiere auf der Straße? Bremsen, nicht ausweichen, hupen!

Der typische Wildunfall passiert meist mit Rehen oder Wildschweinen. Wer auf Landstraßen an Wald- und Feldrändern vorausschauend und bremsbereit fährt, kann solche folgenschweren Ereignisse oftmals verhindern. Dabei gilt es zu beachten, dass der Bremsweg ab 80 km/h gefährlich lang wird. Große Gefahren bergen im Zusammenhang mit Wildtieren vor allem Ausweichmanöver, die immer wieder an Bäumen oder in steilen Böschungen enden. Zudem fordert die Versicherung für die Schadenregulierung einen Nachweis über den Wildunfall. Deshalb im Ernstfall: Lenkrad festhalten, bremsen, aber nicht versuchen, dem Tier auszuweichen!

Wildtiere springen nicht selten auf die Straße, obwohl sie ein nahendes Auto sehen. Sobald Sie ein Tier am Straßenrand bzw. die lichtreflektierenden Augen entdecken, sollten Sie also deutlich abbremsen und das Fernlicht ausschalten. Zusätzliches Hupen kann das Tier – und ggf. auch nachfolgende – verscheuchen.

Richtiges Verhalten nach einem Wildunfall

Ist ein Wildunfall passiert, lautet das oberste Gebot: Ruhe bewahren!
Gehen Sie im Anschluss wie folgt vor:

  • Warnblinkanlage einschalten, Warnweste anziehen
  • Unfallstelle mit Warndreieck absichern (Innerorts: 50 m, Landstraße: 100 m, Autobahn: 150 m vor der Unfallstelle)
  • Bei verletzten Personen die 112 wählen und Erste Hilfe leisten
  • Immer auch die Polizei unter 110 anrufen (genauen Standort angeben)
  • Den zuständigen Jäger informieren (Wildschadenbescheinigung geben lassen)
  • Wenn möglich, das tote Tier (mit Handschuhen!) von der Straße an den Rand ziehen
  • Verletzte Tiere nicht anfassen, da sie sich wehren könnten
  • Nicht vom Unfallort entfernen, bis Polizei oder Jäger da sind
  • Auf keinen Fall das angefahrene Wild mitnehmen (Anzeige wegen Wilderei)